Der Immobilienerwerb in der Türkei
durch ausländische natürliche Personen und ausländische Unternehmen
wurde mit den Bestimmungen des Gesetzes, veröffentlicht am 07.01.2006,
wie folgt neu reguliert: |
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Für ausländische Investoren stehen alle Firmenformen nach Türkische
Handelsgesetz zur Verfügung. Im Gesetz vorgesehene Gesellschaftsformen
sind: Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (OHG)
und Genossenschaften (eG). |
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Während es hierzulande trotz einer großen türkischen Minderheit kaum Türkisch-Unterricht in Schulen gibt, reicht umgekehrt in der Türkei die Tradition deutscher Schulen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Jedes Jahr bewerben sich beispielsweise 1000 Schüler für die Aufnahme am Istanbul Lisesi, einer Schule, an der 35 deutsche Lehrer unterrichten. |
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Die Türkei führt Personennummer für Ausländer ein, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (Ikamet) sind. Auf der Website von T.C. Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü kann man unter dem folgendem Link abgefragt werden, ob für einen selbst schon eine Nummer vergeben wurde: |
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Sie möchten in der Türkei leben oder sind bereits hier? Dann müssen Sie sich mit Dingen wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Grundbesitz für Ausländer und ähnlichem beschäftigen. |
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