06.02.2012
 
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    Startseite Aufenthalt Wissenswertes Mit dem Auto in der Türkei
    Wissenswertes
    Mit dem Auto in der Türkei

    kontrolle

    Mangelnde Verkehrsdisziplin in der Türkei und fehlende Erfahrung deutscher Verkehrsteilnehmer im türkischen Straßenverkehr führen immer wieder zu Verkehrsunfällen.


    Stellen Sie sich darauf ein, dass Kurven geschnitten werden, man Sie rechts überholt,

    Ampeln und Verkehrszeichen nicht immer beachtet werden etc.


    Sie sollten daher besonders in den ländlichen Gebieten sehr vorsichtig und möglichst nicht nach Einbruch der Dunkelheit fahren.


    a) Als Höchstgeschwindigkeiten sind vorgeschrieben:

    Art des Pkw's

    in geschlossener

    Ortschaften

    außerhalb auf Autobahnen
    Pkw50 km/h 90 km/h120 km/h
    Pkw m. Anh50 km/h 90 km/h120 km/h
    Motorrad50 km/h 90 km/h80 km/h
    Autobus50 km/h 90 km/h100 km/h

     

    Für Auto- und Motorradfahrer gilt eine 0,5 Promille-Grenze. Sollten Sie, auch unverschuldet, an einem Unfall beteiligt sein, wirkt sich der nachgewiesene Alkoholgehalt im Blut auch unterhalb der 0,5 Promille-Grenze nachteilig aus. Fahren Sie NIE unter Alkoholeinfluss!

    Immer mitzuführen sind der Pass, ggf. Aufenthaltserlaubnis, Führerschein, Kraftfahrzeugschein und die grüne Versicherungskarte. Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen.

    b)  Bei einem schweren, von Ihnen verursachten Unfall müssen Sie mit Festnahme und Polizeigewahrsam in einem türkischen Gefängnis rechnen. Schon bei geringem Verschulden werden in der Regel der Reisepass und die Fahrzeugpapiere zunächst von der Polizei oder später vom Gericht beschlagnahmt. Oft sind sie nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts und bei Stellung von Kaution zurückzuerlangen.

    c)  Möchten Sie mit einem Fahrzeug einreisen, das nicht auf Ihren eigenen Namen zugelassen ist, so müssen Sie sich vom Besitzer beim ADAC eine Vollmacht erteilen lassen. Da diese seit 2006 auch in türkisch vom ADAC erstellt wird, entfällt die Beglaubigung durch das türkische Generalkonsulat. Für Nichtmitglieder ist dieser Service gebührenpflichtig.


     

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