Mangelnde Verkehrsdisziplin in der Türkei und
fehlende Erfahrung deutscher Verkehrsteilnehmer im türkischen
Straßenverkehr führen immer wieder zu Verkehrsunfällen.
Stellen Sie
sich darauf ein, dass Kurven geschnitten werden, man Sie rechts
überholt,
Ampeln und Verkehrszeichen nicht immer beachtet werden etc.
Sie sollten daher besonders in den ländlichen Gebieten sehr vorsichtig
und möglichst nicht nach Einbruch der Dunkelheit fahren.
a) Als Höchstgeschwindigkeiten sind vorgeschrieben: | Art des Pkw's | in geschlossener Ortschaften | außerhalb | auf Autobahnen | | Pkw | 50 km/h | 90 km/h | 120 km/h | | Pkw m. Anh | 50 km/h | 90 km/h | 120 km/h | | Motorrad | 50 km/h | 90 km/h | 80 km/h | | Autobus | 50 km/h | 90 km/h | 100 km/h |
Für
Auto- und Motorradfahrer gilt eine 0,5 Promille-Grenze. Sollten Sie,
auch unverschuldet, an einem Unfall beteiligt sein, wirkt sich der
nachgewiesene Alkoholgehalt im Blut auch unterhalb der 0,5
Promille-Grenze nachteilig aus. Fahren Sie NIE unter Alkoholeinfluss!
Immer
mitzuführen sind der Pass, ggf. Aufenthaltserlaubnis, Führerschein,
Kraftfahrzeugschein und die grüne Versicherungskarte. Bitte beachten
Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der
Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den
asiatischen Teil zu bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub
eine Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen. b) Bei einem schweren, von Ihnen verursachten Unfall müssen Sie mit
Festnahme und Polizeigewahrsam in einem türkischen Gefängnis rechnen.
Schon bei geringem Verschulden werden in der Regel der Reisepass und
die Fahrzeugpapiere zunächst von der Polizei oder später vom Gericht
beschlagnahmt. Oft sind sie nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts und bei
Stellung von Kaution zurückzuerlangen.
c) Möchten Sie mit einem
Fahrzeug einreisen, das nicht auf Ihren eigenen Namen zugelassen ist,
so müssen Sie sich vom Besitzer beim ADAC eine Vollmacht erteilen
lassen. Da diese seit 2006 auch in türkisch vom ADAC erstellt wird,
entfällt die Beglaubigung durch das türkische Generalkonsulat. Für
Nichtmitglieder ist dieser Service gebührenpflichtig.
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