Besitzer von
Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds Motorrädern
und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen
gültigen Reisepass, die internationale Grüne Versicherungskarte
(auf
der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischen
Teil der Türkei vermerkt sein muss), ein (für die Türkei nicht
unbedingt erforderliches) Carnet de Passage (Triptique),
Fahrzeugpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzer eine
auf den Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht
vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen des ersteren und Mittleren
Ostens ist eine Transitbescheinigung erforderlich.
Aufenthaltsdauer des Kraftfahrtzeugs
Das Fahrzeug kann bis zu 6 Monaten im Land bleiben. Das
Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem
Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden
kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss diese vor
Ablauf der Frist dem türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK)
mitgeteilt werden. (Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii
Sitesi yanı, 4. Levent, Istanbul Tel: (0090 212) 2828140-44, Fax: (0090 212) 2828042).
Unfall: Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird
von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen mit dem
Reisepass dem nachstehenden Zollamt eingereicht. Wenn das Fahrzeug noch
zu reparieren ist, wird der Name der Reparaturwerkstatt ebenfalls dem
Zollamt mitgeteilt. Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann
und sein Eigentümer ausreisen will, muss das Fahrzeug beim Zoll
abgeliefert werden. Danach wird die Fahrzeugregistratur im Reisepass
gelöscht und der Eigentümer kann ausreisen.
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