Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die
Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union. Obwohl
alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union allen bisherigen Stadien
des Beitrittsprozesses zugestimmt haben, ist ein Beitritt der Türkei
umstritten.
Ein möglicher EU-Beitritt ist bereits seit Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in der politischen Diskussion.
Neben den
Befürwortern (zum Beispiel der britischen Regierung unter Tony Blair)
gibt es auch Regierungen, die einen türkischen EU-Beitritt skeptisch
sehen (insbesondere die österreichische Regierung).
Gerade für
Deutschland ist diese Frage auch innenpolitisch zu betrachten, da in
den Wirtschaftswunderjahren nach 1950 viele Gastarbeiter aus der Türkei
ins Land gekommen sind. Auch die USA haben den Staaten der EU eine
Aufnahme der Türkei mehrmals nahegelegt, weil sie einen
geostrategischen Vorteil für die westliche Welt durch die Integration
der Türkei in die EU sehen.Verlauf der Beitrittsverhandlungen
Nach dem Beschluss des Rates der EU-Regierungen zur
Aufnahme von Verhandlungen, wurde formal das Mandat an die Kommission
übertragen, die die Verhandlungen führt. In den kommenden Jahren reisen
EU-Beamte regelmäßig in die Türkei, um die Fortschritte bei der
Anpassung der politischen, ökonomischen und rechtlichen Standards an
das EU-Regelwerk zu überprüfen. Die Türkei muss in den nächsten Jahren
den kompletten rechtlichen Besitzstand der EU übernehmen. Das Regelwerk
umfasst 35 Kapitel. Darin sind alle Rechtsakte (Europäisches Recht) wie
z.B. Verträge der Europäischen Union, die Verordnungen und Richtlinien
enthalten.
Die Ergebnisse dieses Monitorings fließen in einen
Bericht über den Stand der Reformen ein, den die Kommission jeweils im
Herbst veröffentlicht. Die Kommission stellt schließlich fest, ob und
wann die rund 35 Beitrittskapitel abgeschlossen sind. Nach Anhörung der
Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes erklärt der
Rat der EU-Regierungen die Beitrittsverhandlungen für abgeschlossen und
setzt ein Datum für den formalen Beitritt fest.
Als "Notbremse"
wird der Brüsseler Gipfelbeschluss eine Ausstiegsklausel enthalten:
Wenn ein Drittel der EU-Mitgliedsstaaten es fordert oder wenn der
Reformprozess in der Türkei in den Kernbereichen Menschenrechte,
Minderheitenschutz und Meinungsfreiheit ins Stocken gerät, können die
Verhandlungen ausgesetzt werden.
Zweite Hürde ist die
Ratifizierung des Beitrittsvertrages in allen EU-Mitgliedsländern, per
Parlamentsentscheid oder Referendum: Scheitert sie in nur einem Land,
findet der Beitritt nicht statt. Als dritte Hürde wurde auf Druck
Österreichs im Rahmentext der Beitrittsverhandlung am 3. Oktober 2005
festgelegt, dass auch die wirtschaftliche und politische
Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union am Ende der Verhandlungen eine
Rolle spielt.
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