Für einen neuen
Teppich muss eine Quittung vorgelegt werden. Für alte Gegenstände muss
eine von der Direktion eines Museum ausgestellte offizielle
Bescheinigung vorgelegt werden. Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen.
Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepass
eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft werden.
Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts
für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden. (M.T.A. Etüdler
Dairesi, Eskisehir Yolu üzerinde, 06520 Ankara; Tel: (0090 312) 287 34
30, Fax: (0090 312) 285 42 71)
Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei haben und
beabsichtigen, das Land innerhalb von 3 Monaten wieder zu verlassen,
wird Ihnen die Mehrwertsteuer für die in dem genannten Zeitraum von
Ihnen erstandenen Waren zurückerstattet.
Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen ausstellen, haben
entsprechende Hinweise aushängen. Wenn Sie türkischer Staatsbürger mit
Hauptwohnsitz im Ausland sind, müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung
des Gastlandes vorlegen.
Die Mindestkaufbetrag bei einem auf Rückerstattung der
Mehrwertsteuer beläuft sich auf 100 TL. Sie erhalten nach dem Einkauf
eine Rechnung in dreifacher Ausfertigung, wobei die Mehrwertsteuer
gesondert aufgeführt wird. Alle drei Exemplare müssen bei der Ausreise
von der Zollbehörde bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben beim Zoll.
Sie erhalten die Mehrwertsteuer entweder per Banküberweisung, per
Postüberweisung oder bei Ihrer erneuten Einreise zurück.
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