07.02.2012
 
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    Startseite Informationen Grenzbestimmungen Zollbestimmungen bei der Ausreise aus der Türkei
    Informationen
    Zollbestimmungen bei der Ausreise aus der Türkei

    grenze Für einen neuen Teppich muss eine Quittung vorgelegt werden. Für alte Gegenstände muss eine von der Direktion eines Museum ausgestellte offizielle Bescheinigung vorgelegt werden. Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen. Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepass eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft werden.


    Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden. (M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir Yolu üzerinde, 06520 Ankara; Tel: (0090 312) 287 34 30, Fax: (0090 312) 285 42 71)


    Rückerstattung der Mehrwertsteuer

    Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei haben und beabsichtigen, das Land innerhalb von 3 Monaten wieder zu verlassen, wird Ihnen die Mehrwertsteuer für die in dem genannten Zeitraum von Ihnen erstandenen Waren zurückerstattet.


    Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen ausstellen, haben entsprechende Hinweise aushängen. Wenn Sie türkischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland sind, müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen.


    Die Mindestkaufbetrag bei einem auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer beläuft sich auf 100 TL. Sie erhalten nach dem Einkauf eine Rechnung in dreifacher Ausfertigung, wobei die Mehrwertsteuer gesondert aufgeführt wird. Alle drei Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben beim Zoll. Sie erhalten die Mehrwertsteuer entweder per Banküberweisung, per Postüberweisung oder bei Ihrer erneuten Einreise zurück.



     

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