|
Mangelnde Verkehrsdisziplin in der Türkei und fehlende Erfahrung deutscher Verkehrsteilnehmer im türkischen Straßenverkehr führen immer wieder zu Verkehrsunfällen. Stellen Sie sich darauf ein, dass Kurven geschnitten werden, man Sie rechts überholt, Ampeln und Verkehrszeichen nicht immer beachtet werden etc. Sie sollten daher besonders in den ländlichen Gebieten sehr vorsichtig und möglichst nicht nach Einbruch der Dunkelheit fahren. a) Als Höchstgeschwindigkeiten sind vorgeschrieben:
Für
Auto- und Motorradfahrer gilt eine 0,5 Promille-Grenze. Sollten Sie,
auch unverschuldet, an einem Unfall beteiligt sein, wirkt sich der
nachgewiesene Alkoholgehalt im Blut auch unterhalb der 0,5
Promille-Grenze nachteilig aus. Fahren Sie NIE unter Alkoholeinfluss! b) Bei einem schweren, von Ihnen verursachten Unfall müssen Sie mit
Festnahme und Polizeigewahrsam in einem türkischen Gefängnis rechnen.
Schon bei geringem Verschulden werden in der Regel der Reisepass und
die Fahrzeugpapiere zunächst von der Polizei oder später vom Gericht
beschlagnahmt. Oft sind sie nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts und bei
Stellung von Kaution zurückzuerlangen. |

















