Bei Verlust von Ausweispapieren bei Auslandsreisen kann Ihnen das Generalkonsulat einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland
ausstellen. Dieses Papier wird für die Dauer der beabsichtigten Reise,
höchstens aber für einen Monat ausgestellt und gilt für eine Einreise
nach Deutschland.
Es berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland,
nicht aber zur Weiterreise in andere Länder.
Zur Glaubhaftmachung des Verlusts gegenüber dem Generalkonsulat und innerdeutschen Behörden, aber auch zur Ermöglichung einer problemlosen Ausreise aus der Türkei, müssen Sie den Verlust des Dokuments bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte bringen Sie das Verlustprotokoll bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Generalkonsulat mit. Weiterhin benötigen wir 2 biometrietaugliche Passfotos und – soweit vorhanden – Kopien Ihrer verlorenen Dokumente oder sonstige Unterlagen (z.B. Führerschein, Flugtickets) dabei haben.
Desweiteren ist ein Ausfüllen über die Anzeige über den Verlust eines Ausweispapieres sinnvoll, da die Nummer, ausstellende Behörde u.a. Informationen benötigt werden. Und nach einem Verlustdes Dokuments sind auch diese notwendigen Informationen verloren.
Download: Anzeige über den Verlust eines Ausweispapieres
Da
an Wochenenden und Feiertagen Behörden in Deutschland für Rückfragen
nicht erreichbar sind, ist eine Ausstellung des benötigten
Rückreisedokuments in einigen Fällen erst am nächsten Werktag möglich.
Die Gebühr für den Reiseausweis beträgt bei Ausstellung innerhalb der normalen Dienststunden 21,00 € zuzüglich Telefon- und/oder Faxauslagen. (Alle Angaben ohne Gewähr)
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