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Außerhalb der Großstädte muss der Transport von Verletzten
möglicherweise in Privatfahrzeugen durchgeführt werden, da vor allem in
ländlichen Gebieten Krankenwagen nicht in ausreichender Anzahl
vorhanden sind. In den Großstädten sollte neben der Polizei gleich ein
Krankenwagen gerufen werden, aber auch hier kann der Transport in
eigener Regie, z.B. mit einem Taxi, evtl. erheblich schneller sein.
Es kann vorkommen, dass bei Einlieferung des Verunglückten für die
Begleichung der anfallenden Behandlungskosten gebürgt bzw. in Vorlage
getreten werden muss.
| Notfallnummern: | Feuerwehr: 110 | Arzt/Krankenwagen: 112 | | | Polizei: 155 | Militärpolizei/Jandarma: 156 |
Feststellung
des Namens und der Anschrift des Unfallgegners, der Anschrift seiner
Versicherungsgesellschaft und die Policen-Nummer sowie das polizeiliche
Kennzeichen und eine Beschreibung des gegnerischen Fahrzeugs.
Feststellung von Zeugen und deren Anschrift.
Anfertigung
einer Unfallskizze und - wenn möglich - Anfertigung von Fotos des
eingetretenen Schadens und etwa vorhandener Bremsspuren.
Ist ein
größerer Sachschaden entstanden, so ist der Kostenvoranschlag eines
Sachverständigen oder einer türkischen Werkstatt oftmals von Nutzen.
Für
eine polizeiliche Unfallaufnahme müssen die Fahrzeuge grundsätzlich in
der Unfallstellung belassen werden. Dies gilt nicht bei Unfällen nur
mit Blechschäden. Sie dürfen nur auf Anweisung eines Verkehrspolizisten
zur Seite gefahren werden (blaue Uniform und weiße Mütze), nicht eines
Beamten der Schutzpolizei (blaue Mütze). Im Zweifelsfall: Namen des
Polizisten notieren!
Der Verkehrspolizist fertigt einen Rohbericht und stellt den Unfallhergang vor Ort fest.
Es
wird ein Bericht gefertigt (den Beteiligten wird das Aktenzeichen
mitgeteilt), der ca. zwei Arbeitstage später beim Verkehrsamt (Trafik
Müdürlügü) abgeholt werden kann. Man kann - unter Vorlage eines
gültigen Ausweises - eine kostenlose Kopie davon erhalten.
In
der Regel wird noch am Unfallort eine Alkoholkontrolle durchgeführt.
Sollten Sie sich hierzu weigern, wird eine Blutprobe im Krankenhaus
abgenommen. Der Führerschein wird bei positivem Ergebnis in der Regel
für 6 Monate eingezogen (sofort) und wird durch das türkische
Außenministerium über die Botschaft Ankara an die ausstellende Behörde
in Deutschland weitergeleitet (mit zum Teil erheblichen Verzögerungen).
Unterschreiben
Sie kein polizeiliches Protokoll ohne Hinzuziehung eines
vertrauenswürdigen Dolmetschers, wenn Ihnen der Inhalt nicht
verständlich ist. Aus versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen
Gründen sollte grundsätzlich keine Erklärung über die Schuldfrage
abgegeben werden, doch kann eine Beschreibung des Unfallhergangs nicht
verweigert werden. Achten Sie darauf, dass Sie einen Durchdruck des
Protokolls erhalten. Gewöhnlich wird bereits bei Aufnahme des
Unfallprotokolls das beiderseitige Verschulden in Anteilen festgesetzt
(1/8 bis 8/8).
Sollte man gegen die Feststellung der
Schuldanteile Einwendungen haben, ist ein gerichtliches Verfahren
erforderlich. Hierzu sollte ein türkischer Rechtsanwalt herangezogen
werden. Verbleib totalbeschädigter Kraftfahrzeuge Ist
das eigene Kraftfahrzeug so beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit
ist und die Kosten einer Reparatur den Wert übersteigen würden, so muss
das Fahrzeug der nächsten Zollstelle oder
Verwaltungsstelle der Monopolverwaltung übergeben werden. Dabei ist
eine Verzichterklärung auf alle Ansprüche abzugeben. Es ist darauf zu
achten, dass nach dem Unfall das Fahrzeug nicht ohne Aufsicht bleibt,
damit keine Teile gestohlen werden oder das Fahrzeug völlig
ausgeschlachtet wird. Der Besitzer des Fahrzeugs müsste sonst für die
gestohlenen Teile obendrein Zoll zahlen oder Ersatz beschaffen. Die
zollamtliche Eintragung im Reisepass muss durch das zuständige Zollamt
gelöscht werden, bevor die Ausreise aus der Türkei erfolgen kann. Es
ist zweckmäßig, die Kennzeichenschilder zu demontieren, damit eine
ordnungsgemäße Abmeldung bei den deutschen Zulassungsbehörden erfolgen
kann.
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