Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei
längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird
z.T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich
vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten
nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte
auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt
eingeschaltet wird und der Tagtarif eingestellt ist (außer für Fahrten
von/zu einigen Flughäfen) Die Hotels dienen hierbei als eine sichere
Informationsquelle.
Die Strafen für Verkehrsdelikte wurden Anfang 2008 drastisch erhöht.
Autofahrten
nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen,
sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden werden. Wer
im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder
Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten
Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft
werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen.
Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit
derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.
Bei
angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten
sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche
dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von
Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich
Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern
beschweren.
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK)
macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol
aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die
Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel; unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Stand: Mai 2009