Visum: Als Tourist kann man sich bis
zu 90 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Ist der Aufenthalt in der
Türkei für länger als 90 Tage geplant, empfiehlt es sich, vor der
Einreise bei einem türkischen Generalkonsulat ein Visum einzuholen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann aber auch nach Einreise vor Ablauf der 90 Tage bei der lokalen Ausländerpolizei beantragt werden.
Von
Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für
Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für
die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt,
das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.
Reisedokumente Als
Unterzeichnerstaat des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung
des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom
13. Dezember 1957" erkennt die Türkei bei der Einreise folgende
Dokumente an:
- Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
- Gültiger
Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines
Jahres nach Ablauf der Gültigkeit, bitte beachten sie nachfolgende
Empfehlungen)
- Gültiger vorläufiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
- Gültiger vorläufiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (bitte beachten Sie nachfolgende Empfehlungen).
Für
Kinder gilt Folgendes: Kinder können in den Reisepass eines
mitreisenden Elternteils eingetragen sein oder mit eigenem (Kinder-)
Reisepass, einem Kinderausweis nach altem Muster, Personalausweis oder
Europapass einreisen (jeweils auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf
der Gültigkeit). Da der deutsche Kinderreisepass seit dem 01.11.2007
nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt wird,
können Kinder einen Reisepass oder Personalausweis beantragen und damit
in die Türkei einreisen. Der Kinderausweis wird bis zum 10. Lebensjahr
ohne Lichtbild anerkannt; ab dem 10. Geburtstag ist ein Lichtbild
erforderlich. Eine Geburtsurkunde ist kein gültiges Einreisedokument!
Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen “Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich.
Empfehlungen Von
einer Einreise mit einem vorläufigen oder einem abgelaufenen
Personalausweis wird abgeraten, da die Einreise mit diesem Dokument in
der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.
In der
Vergangenheit kam es auch zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern
ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In
solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der
Türkei keine Abhilfe schaffen. Insbesondere ist die Ausstellung eines
Kinderausweises durch die deutsche Auslandsvertretung im Transitbereich
des Flughafens nicht möglich und wird von den türkischen Behörden auch
nicht gestattet.
Besondere Vorschriften für alleinreisende
Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil
gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.
Kinder
türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische
Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach
Deutschland einen deutschen Kinderausweis / Kinderreisepass oder
Europapass, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde
beantragt werden muss.
In der Praxis kann es bei der Ausreise aus
der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den
Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Es wird daher
empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige
Ausweisdokumente zu kümmern.
Bitte beachten Sie, dass bei der
Reise in die Türkei auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der
Transitländer beachtet werden müssen. In Serbien ist eine Einreise mit
Bundespersonalausweis seit Inkrafttreten des neuen serbischen
Ausländergesetzes am 01.04.2009 nicht mehr möglich, da die serbischen
Grenzbehörden keine Passierscheine ("turisticka propusnica")
zur Ein- bzw. Durchreise mehr ausstellen. Reisenden, die sich nur mit
einem Personalausweis ausweisen, wird seitdem die Einreise nach Serbien
verwehrt.
Weiterreise in Drittländer Grundsätzlich
ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten
bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden
Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen Eine Antragstellung bei
den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.
Ausreise in den Irak Die Ausreise
aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber
eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf
die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.
Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind Die
Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des
Europarats (wie z.B. Irak) sind, nur mit dem Reispass möglich.
Einreise mit dem Pkw Wenn
man mit dem PKW einreisen möchte, wird das Auto im Pass des Fahrers
eingetragen. Für diesen Fall ist es erforderlich, einen Reisepass zur
Einreise zu verwenden.
Zusätzlich zur Eintragung im Pass wird vom
türkischen Zoll ein Formular ausgestellt, das das Datum der spätesten
Wiederausfuhr festlegt. Ein Überschreiten dieser individuell
festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden
werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des
Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren
drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag
auch bis zu 90 Tage.
Bitte beachten Sie, dass die grüne
Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird.
Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu
bereisen, können Sie an der Grenze beim Touringclub eine
Kfz-Haftpflichtversicherung (30-90 Tage) abschließen.
Falls der
Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der
Reisende / Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei
einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder
beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor
Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
In
der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze.
Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit Anhänger und Bussen
(Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die
Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht.
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