06.02.2012
 
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    Informationen
    Zollvorschriften

    schalter Für Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US Dollar oder Gegenwert in TL gestattet.

     

    Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US Dollar ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise erforderlich.


    Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):


    Persönliche HabeGegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro).



    Reisemitbringsel

    • 400 Stück Zigaretten und

    • 150 Stück Zigarillos (max. 3 gr./Stück) und

    • 10 Stück Zigarren und

    • 200 gr. Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier) oder 200 gr. Pfeifentabak oder 200 gr. Kautabak oder 200 gr. Tabak für Wasserpfeifen oder 50 gr. Schnupftabak

    • 1 Flasche Alkohol (à 100 cl) oder 2 Flaschen à 70 bzw. 75 cl

    • bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (à 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz

    • 1,5 kg Kaffee, 1,5 kg löslicher Kaffee, 500 gr Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten


    Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Punkt 1-5 aufgeführten Gegenstände nicht einführen.




     

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