Rechtskräftige
Scheidungsurteile aus Deutschland müssen in der Türkei anerkannt
werden, damit diese auch in der Türkei wirksam werden.
Das
Anerkennungsverfahren sieht rein formell wie ein Klageverfahren aus
,
weshalb die gerichtlichen Zustellungen an die Parteien erfolgen müssen.
Deshalb ist es wichtig, dass beide Parteien in der Türkei eine
Zustellungsadresse haben oder einen Anwalt beauftragt haben. Ansonsten
dauert das Verfahren sehr lange, da eine Zustellung ins Ausland mind. 4
- 6 Monate dauert. Schließlich ist es vorteilhaft, wenn beide Parteien
in der Türkei jeweils einen Rechtsanwalt bevollmächtigen.
Für
die Anerkennung in der Türkei muss das Urteil aus Deutschland zuerst
rechtskräftig sein. Danach muss eine Apostille geholt werden. Apostille
ist eine Art der Beglaubigung und wird meist vom Landgericht erteilt.
Nach der Besorgung der Apostille muss dann das Urteil ins Türkische
übersetzt und diese Übersetzung vom türkischen Konsulat beglaubigt
werden. Solange diese Formalitäten erfüllt sind, kann das Urteil für
weitere Veranlassung in die Türkei geschickt werden.
Für
die Anerkennung müssen die Parteien nicht in die Türkei kommen und beim
Gericht persönlich erscheinen. Eine anwaltliche Vertretung würde
ausreichen. Sollten beide Parteien einen Rechtsanwalt in der Türkei
beauftragen, so kann man innerhalb eines Monats schon die Anerkennung
erhalten. Würde aber die Gegenseite nicht bereit sein, einen
Rechtsanwalt in der Türkei zu bevollmächtigen, so hindert dies allein
die Anerkennung nicht. Jedoch muss wegen der Auslandszustellung mit
einer Verzögerung von ca. einem Jahr gerechnet werden.
Im
Falle einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes müssen die
Anwaltsvollmachten für die Türkei auf jeden Fall notariell beglaubigt
werden und hier auch ein Passbild tragen. Türkische Staatsangehörige
können ihre Vollmacht beim türkischen Konsulat in ihrer Nähe
beglaubigen lassen. Dabei brauchen sie keine eigene Vollmachtsvorlage,
weil das türkische Konsulat Standardvollmachtvorlagen hat. Bei der
Vollmachtserteilung benötigen Sie 2 Passbilder und Ihren Ausweis oder
Reisepass.
Die
Prozedur für deutsche Staatsangehörige ist etwas anders. Als deutscher
Staatsangehöriger müssen Sie die Beglaubigung bei irgendeinem deutschen
Notar in Ihrer Nähe erledigen. In diesem Fall brauchen Sie eine
Vollmachtvorlage mit Anwaltsdaten, die Sie beim deutschen Notar
ausfüllen, unterschreiben und Ihre Unterschrift beglaubigen lassen.
Nach der notariellen Beglaubigung müssen Sie eine Apostille
(Überbeglaubigung) vom Landgericht einholen.
Quelle: Dr.Dogan & Koyuncu - Rechtsanwälte
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