Eine Trauung in der Türkei ist für deutsche
Staatsbürger relative problemlos und rechtsverbindlich durchzuführen.
Weder ist eine bestimmte Aufenthaltsdauer der Brautleute am Ort der
Eheschließung vorgeschrieben, noch gibt es eine Aufgebotsfrist.
Tatsächlich ist die türkische Trauungszeremonie, ganz im Gegensatz zur Hochzeitsfeier, eine eher nüchterne Angelegenheit!
Download: Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses und die Erklärung über die nachträgliche Rechtswahl und Bestimmung der Namensführung in der Ehe finden Sie in unserem Downloadbereich.
Mit einem Gang zur hiesigen Meldebehörde sind alle
Dokumente vorab besorgt. In der Türkei empfängt der Standesbeamte dann
in der Regel am Vortag der Trauung zu einem kurzenVorbereitungstreffen.
Dann steht dem Ja-Wort im Urlaubsland nichts mehr im Wege.
Was für Unterlagen brauche ich aus meinem Heimatland, was braucht
mein Verlobter damit die Hochzeit in der Türkei der schönste Moment in
meinem Leben wird.
Wenn beide Ehepartner Deutsch sind:
- Reisepass oder Personalausweis - Internationale Geburtsurkunde - Internationales Ehefähigkeitszeugnis (Nicht älter als 6 Monate!) - je 4 Passbilder beider Brautleute - falls geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde in beglaubigter,türkischer Übersetzung - Staatliches türkisches Gesundheitszeugnis*
Vom Türkischen Ehepartner:
- Personalausweis (Nüfüs Cüzdani) - Geburtsurkunde (Dogum Kayit Örnegi) - Aufenthaltsbescheinigung (Ikametga Ilmuhaberi) - Familienstandsbescheinigung (Evlenme Ehliyet Belgesi) - Staatliches türkisches Gesundheitszeugnis*
zusätzlicher Unterlagen bei geschieden ohne -/ oder mit Kind
- Nachweis der Eheauflösung (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde,Sorgerechtsentscheidung) - Geburtsurkunde des Kindes (Abstammungsurkunde bei gemeinsamen Kindern) - Auszug aus dem Familienregister
Vom Deutschen Ehepartner:
- Personalausweis oder Pass - Internationale Geburtsurkunde - Internationales Ehefähigkeitszeugnis (Nicht älter als 6 Monate!) - Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz (Nicht älter als 14 Tage!) -
Familienstandsbescheinigung von der Heimatbehörde (Heimatbehörde ist
der Geburtsort wo das Familienregister geführt wird. Nicht älter als 3
Monate!) - Staatliches türkisches Gesundheitszeugnis*
* Das Gesundheitszeugnis wird nach dem Besuch des örtlichen
türkischen Gesundheitsamtes erstellt. Eine Untersuchung führen die
meisten Ämter bei ausländischen Paaren (nicht-türkisch) dabei nicht
durch. In einigen beliebten Urlaubsorten ist der Besuch des örtlichen
Gesundheitsamtes überhaupt nicht notwendig. Und teils verzichtet der
Standesbeamte auch auf das Vorbereitungstreffen (z.B. Marmaris).
Zwei
Zeugen müssen bei der der Eheschließung zugegen sein und falls die
Brautleute der türkischen Sprache nicht mächtig sind, auch ein
Dolmetscher.
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