09.09.2010
 
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    Startseite Informationen Heirat / Familie Heirat in der Türkei
    Informationen
    Heirat in der Türkei

    heirat

    Eine Trauung in der Türkei ist für deutsche Staatsbürger relative problemlos und rechtsverbindlich durchzuführen. Weder ist eine bestimmte Aufenthaltsdauer der Brautleute am Ort der Eheschließung vorgeschrieben, noch gibt es eine Aufgebotsfrist.


    Tatsächlich ist die türkische Trauungszeremonie, ganz im Gegensatz zur Hochzeitsfeier, eine eher nüchterne Angelegenheit!


    Download:
    Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses und die Erklärung über die nachträgliche Rechtswahl und Bestimmung der Namensführung in der Ehe finden Sie in unserem Downloadbereich.


    Mit einem Gang zur hiesigen Meldebehörde sind alle Dokumente vorab besorgt. In der Türkei empfängt der Standesbeamte dann in der Regel am Vortag der Trauung zu einem kurzenVorbereitungstreffen. Dann steht dem Ja-Wort im Urlaubsland nichts mehr im Wege.


    Was für Unterlagen brauche ich aus meinem Heimatland, was braucht mein Verlobter damit die Hochzeit in der Türkei der schönste Moment in meinem Leben wird.

     

    Wenn beide Ehepartner Deutsch sind:

    - Reisepass oder Personalausweis
    - Internationale Geburtsurkunde
    - Internationales Ehefähigkeitszeugnis (Nicht älter als 6 Monate!)
    - je 4 Passbilder beider Brautleute
    - falls geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde in beglaubigter,türkischer Übersetzung
    - Staatliches türkisches Gesundheitszeugnis*

     

    Vom Türkischen Ehepartner:

    - Personalausweis (Nüfüs Cüzdani)
    - Geburtsurkunde (Dogum Kayit Örnegi)
    - Aufenthaltsbescheinigung (Ikametga Ilmuhaberi)
    - Familienstandsbescheinigung (Evlenme Ehliyet Belgesi)
    - Staatliches türkisches Gesundheitszeugnis*

    zusätzlicher Unterlagen bei geschieden ohne -/ oder mit Kind

    - Nachweis der Eheauflösung (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde,Sorgerechtsentscheidung)
    - Geburtsurkunde des Kindes (Abstammungsurkunde bei gemeinsamen Kindern)
    - Auszug aus dem Familienregister


    Vom Deutschen Ehepartner:

    - Personalausweis oder Pass
    - Internationale Geburtsurkunde
    - Internationales Ehefähigkeitszeugnis (Nicht älter als 6 Monate!)
    - Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz (Nicht älter als 14 Tage!)
    - Familienstandsbescheinigung von der Heimatbehörde (Heimatbehörde ist der Geburtsort wo das Familienregister geführt wird. Nicht älter als 3 Monate!)
    - Staatliches türkisches Gesundheitszeugnis*


    * Das Gesundheitszeugnis wird nach dem Besuch des örtlichen türkischen Gesundheitsamtes erstellt. Eine Untersuchung führen die meisten Ämter bei ausländischen Paaren (nicht-türkisch) dabei nicht durch. In einigen beliebten Urlaubsorten ist der Besuch des örtlichen Gesundheitsamtes überhaupt nicht notwendig. Und teils verzichtet der Standesbeamte auch auf das Vorbereitungstreffen (z.B. Marmaris).

    Zwei Zeugen müssen bei der der Eheschließung zugegen sein und falls die Brautleute der türkischen Sprache nicht mächtig sind, auch ein Dolmetscher.





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    Updated at 15:30 on 09/07/2010

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