Diesen Antrag müssen Sie ausgefüllt bei der
Türkischen Finanzbehörde (Vergi Dairesi) abgeben. Nachfolgend wird
erklärt, wie und welche Abschnitte vom Antrag ausgefüllt werden müssen.
Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.
Vergessen Sie bitte nicht, eine Kopie Ihres Reisepasses bei der
Einreichung des Antrages mit beizulegen!
Antrag und Adressen von türkischen Finanzämtern rund um Antalya finden Sie im Downloadbereich.
Wenn
Sie die PDF-Datei öffnen, gehen sie mit dem Mausanzeiger über die
Stelle die Sie ausfüllen wollen. Sobald der Zeiger die Zone streift,
wird ein deutscher Hinweistext gezeigt, der Ihnen beschreibt, was Sie
in das Feld eintragen müssen.
Einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen,
die ihren Wohnsitz in der Türkei haben oder sich hier mehr als sechs
Monate aufhalten. Löhne und Gehälter werden mit Steuersätzen zwischen
15 und 35% besteuert. Der Höchststeuersatz fällt bei Jahreseinkommen
von mehr als 40.000 YTL an. Der erhöhte Satz wird immer nur auf die
jeweils nächste Progressionsstufe bezahlt. Es kann einem also nicht
passieren, dass man bei Erreichen einer höheren Progressionsstufe
plötzlich weniger in der Tasche hat als vorher.
Zählt
man zu denjenigen Personen, die infolge ihres dauernden Aufenthalts in
der Türkei steuerpflichtig sind, so muss man eine Steuernummer
beantragen, die man auch für die Eröffnung eines Bankkontos und damit
also die Abwicklung sämtlicher finanzieller Geschäfte braucht.
Die
Beantragung ist ohne größeren bürokratischen Aufwand möglich und
mittels folgender Unterlagen beim Finanzamt zu bewerkstelligen:
übersetzte und beglaubigte Kopie des Passes, der auch im Original
vorzulegen ist bei Ausländern (türkische Staatsangehörige legen ihren
Ausweis vor) sowie Wohnsitzbescheinigung (ikametgah ilmühaberi) des
zuständigen Gemeindevorstehers (muhtar).
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