Das Parlament hat Ende 2007 die Novelle des "Kat Mülkiyet Yasasi" beschlossen. Das Gesetz bestimmt, wie im Falle mehrerer Eigentümer in einem Haus Beschlüsse gefasst werden können.
Es sieht auch vor, dass die Wohnung eines Eigentümers, der sich fortgesetzt nicht an Beschlüsse und Verpflichtungen hält, per Gerichtsbeschluss zum Verkauf gezwungen werden kann.
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherung des Gebäudes werden nun zu den "allgemeinen Ausgaben" des Gebäudes gerechnet und damit auf die monatlichen Beiträge der Eigentümer umgeschlagen.
Bei Maßnahmen, die gemeinsame Anlagen (wie z.B. Treppenhäuser o.ä.) betreffen, entfällt das Einstimmigkeitsprinzip.Die "Verkaufsklausel" gilt übrigens auch, wenn Umlagen und Beiträge nicht oder wiederholt nicht pünktlich bezahlt werden.
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