Vor einer vorübergehenden Einreise in die Türkei zusammen mit dem
Tierhalter, sind Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15
Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis,
Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut zu impfen. Diese Impfungen müssen in das Impfungszeugnis des Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein. Für die Tiere muss mindestens 15 Tage vor der Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfungszeugnis ausgestellt und dieses bei der Einreise in die Türkei den amtlichen Tierärzten am Zoll vorgelegt werden. Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung kann ein Hund, eine Katze, ein Vogel oder 10 Zierfische in die Türkei eingeführt werden.
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Vor einer vorübergehenden Einreise in die Türkei zusammen mit dem
Tierhalter, sind Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15
Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis,
Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut zu impfen. 
















