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Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, die internationale Grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muss), ein (für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Carnet de Passage (Triptique), Fahrzeugpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzer eine auf den Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen des ersteren und Mittleren Ostens ist eine Transitbescheinigung erforderlich. Aufenthaltsdauer des Kraftfahrtzeugs Das Fahrzeug kann bis zu 6 Monaten im Land bleiben. Das
Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem
Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden
kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss diese vor
Ablauf der Frist dem türkischen Touring- und Automobilclub (TTOK)
mitgeteilt werden. (Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii
Sitesi yanı, 4. Levent, Istanbul Unfall: |

















