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Diesen Antrag müssen Sie ausgefüllt bei der Türkischen Finanzbehörde (Vergi Dairesi) abgeben. Nachfolgend wird erklärt, wie und welche Abschnitte vom Antrag ausgefüllt werden müssen. Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Vergessen Sie bitte nicht, eine Kopie Ihres Reisepasses bei der Einreichung des Antrages mit beizulegen!

Antrag und Adressen von türkischen Finanzämtern rund um Antalya finden Sie im Mitgliederbereich.

Wenn Sie die PDF-Datei öffnen, gehen sie mit dem Mausanzeiger über die Stelle die Sie ausfüllen wollen. Sobald der Zeiger die Zone streift, wird ein deutscher Hinweistext gezeigt, der Ihnen beschreibt, was Sie in das Feld eintragen müssen.

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Einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in der Türkei haben oder sich hier mehr als sechs Monate aufhalten. Löhne und Gehälter werden mit Steuersätzen zwischen 15 und 35% besteuert. Der Höchststeuersatz fällt bei Jahreseinkommen von mehr als 40.000 YTL an. Der erhöhte Satz wird immer nur auf die jeweils nächste Progressionsstufe bezahlt. Es kann einem also nicht passieren, dass man bei Erreichen einer höheren Progressionsstufe plötzlich weniger in der Tasche hat als vorher.


Zählt man zu denjenigen Personen, die infolge ihres dauernden Aufenthalts in der Türkei steuerpflichtig sind, so muss man eine Steuernummer beantragen, die man auch für die Eröffnung eines Bankkontos und damit also die Abwicklung sämtlicher finanzieller Geschäfte braucht.

Die Beantragung ist ohne größeren bürokratischen Aufwand möglich und mittels folgender Unterlagen beim Finanzamt zu bewerkstelligen: übersetzte und beglaubigte Kopie des Passes, der auch im Original vorzulegen ist bei Ausländern (türkische Staatsangehörige legen ihren Ausweis vor) sowie Wohnsitzbescheinigung (ikametgah ilmühaberi) des zuständigen Gemeindevorstehers (muhtar).



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Updated at 15:30 on 03/11/2010
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