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Die EU Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union sowie von Großbritannien und der Schweiz abgehen.

Unabhängig von deren Bestimmungsort (also auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge) findet Die Regelung ihre Anwendung.


Wichtige Fragen und Antworten zur neuen EU-Handgepäckregelung:


1. Was beinhaltet die neue EU-Verordnung EU VO 1546/2006?
Durch die neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des
zivilen Luftverkehrs wird die Menge an Flüssigkeiten, die Fluggäste im
Handgepäck an Bord eines Flugzeuges mitnehmen dürfen, beschränkt.

2. Für welche Flüge gilt die neue EU-Verordnung?
Die neue EU-Verordnung gilt für alle Abflüge von Flughäfen der Europäischen
Gemeinschaft, unabhängig von deren Zielflughafen (also auch alle
innerdeutschen und innereuropäischen Flüge) und der Herkunftsnationalität der
jeweiligen Fluggesellschaft.

3. Wie lautet die Verordnung ?
Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher
Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im
Handgepäck mitführen.

Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit
einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml (laut aufgedruckter
Höchstfüllmenge) befinden und wiederum sämtliche Einzelbehältnisse in einem
durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem
Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter enthalten sind. Pro Person ist
dabei nur ein Plastikbeutel gestattet.

4. Was zählt zu den "Flüssigkeiten"?
Zu den Flüssigkeiten zählen: Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von
Flüssigkeiten und Feststoffen, sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z.B.
Aerosole, Zahnpasta, Haargele, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum,
Rasierschaum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

5. Was ist in Bezug auf die Plastikbeutel zu beachten?
Es gibt keinen vordefinierten Standard-Plastikbeutel. Der entsprechende 1L-
Plastikbeutel muss jedoch unbedingt transparent sein und einen integrierten
Verschluss (z.B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen.

Da für die Flughäfen keine Pflicht besteht, die Plastikbeutel für die Passagiere
bereitzuhalten, empfiehlt es sich, diese Vorab zu organisieren. Die einfachste
und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp-
Verschluss, die in den meisten Supermärkten angebotenen werden.

6. Gibt es Ausnahmen für Medikamente oder Babynahrung?
Ja. Ausgenommen von den Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck
sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für
medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich
Babynahrung, -milch oder ?säfte für mitreisende Babies und Kleinkinder. Die
Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen
Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit (durch z.B. Rezepte,
Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität, etc) nachweisen.

7. Welche Regelungen gelten für Einkäufe in Duty Free Shops bzw. an Bord
des Flugzeuges?
Duty Free Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der
Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges
einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die
Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten
und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen
von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und ?ort
festgehalten sind.

8. Was ist zu beachten bei Umsteigeverbindungen?
Handelt es sich bei dem jeweiligen Flug um eine Umsteigeverbindung bei dem
der erste Flug und der Anschlussflug von einem Flughäfen innerhalb der EU
erfolgen, so können Flüssigkeiten, die die Bestimmungen von Punkt 7 erfüllen
mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden.

Hat der erste Flug aber seinen Ursprung in einem Drittland, welches nicht den
EU-Regelungen unterliegt und somit ein ausreichender Sicherheits-Check nicht
garantiert werden kann, so dürfen die dort erworbenen Flüssigkeiten nicht mit an
Bord des Anschlussfluges genommen werden.


9. Ist aufgrund der neuen EU-Verordnung mit längeren Wartezeiten am
Flughafen zu rechnen?
Da die neue EU-Verordnung eine aufwendige und genaue Kontrolle des
Handgepäckes erfordert, ist davon auszugehen, dass sich die bisherigen
Wartezeiten am Sicherheits-Check verlängern werden. Natürlich sind die
beteiligten Sicherheitskräfte bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten.

Hierfür ist es deshalb unabdingbar, den genannten Regelungen Folge zu leisten
und somit einen reibungslosen Ablauf für alle Reisenden zu gewährleisten.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit am
Abfertigungsschalter/Check-in-Schalter einfinden.

10. Gibt es weitere Sicherheitsbestimmungen, die am Flughafen zu beachten
sind?
Zusätzlich zu den bereits genannten neuen Regelungen zum Handgepäck sind
die Passagiere dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ihre
Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische
Geräte, wie z.B. Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen.

Darüber hinaus wird ab dem 06.Mai 2007 das Handgepäck in seiner Größe auf
maximal 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt. Ausnahmeregeln für
Musikinstrumente werden weiterhin bestehen bleiben.

Die bereits bekannten Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im
Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck bleiben gültig.

Die Fluggesellschaften haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten die Fluggäste, diese bereits bei der Reisplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.


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Updated at 15:30 on 03/11/2010
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